Fachanwalt für Arbeitsrecht

In meiner Funktion als Fachanwalt für Arbeitsrecht berate und vertrete ich meine Mandanten in allen arbeitsrechtlichen Fragen:

  • Vertretung von Arbeitnehmern, Arbeitgebern, Geschäftsführern und Vorständen in Kündigungsschutzklagen und allen weiteren Verfahren
  • Beratung bei Kündigungen, Aufhebungsverträgen und Abwicklungsverträgen, sowie bei Abfindungsverhandlungen
  • Beratung bei Abmahnungen
  • Gestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen
  • Prüfung von Arbeits- und Dienstverträgen
  • Beratung von Unternehmen
  • Laufende Beratung von Personalabteilungen
  • Beratung und Vertretung von Betriebs- und Personalräten
  • Beratung und Vertretung bei Betriebsänderungen
  • Erstellung von Sozialplänen
  • Gestaltung von Betriebsvereinbarungen
  • Vertretung vor Einigungsstellen
  • Betriebsverfassungsrechtliche Beschlussverfahren
  • Personalvertretungsrecht
  • Handelsvertreterrecht

Ich kann Sie vor jedem Arbeits-, Landesarbeits- und Bundesarbeitsgericht vertreten.

Sie können sich sicher sein, dass ich mich mit allen Mitteln und Kräften für Ihre Belange einsetzen werde.

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ist mein Spezialgebiet. Im Jahr 2000 wurde mir von der Rechtsanwaltskammer aufgrund besonderer praktischer Erfahrungen und besonderer theoretischer Kenntnisse das Recht verliehen, den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht zu führen.

Im Individualarbeitsrecht steht im Zentrum des Interesses die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, meist durch Kündigung seitens des Arbeitgebers. In meiner bisherigen beruflichen Tätigkeit habe ich ca. 2.000 solche Fälle bearbeitet.

Wichtig für jeden Arbeitnehmer ist zu wissen, dass der gesetzliche Kündigungsschutz auch in kleinen Betrieben bestehen kann, jedoch in der Regel innerhalb einer 3-Wochen-Frist durch Klage geltend gemacht werden muss. Häufig kommt es in diesen Fällen zu einer einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Sozialabfindung. Wie hoch diese ausfällt oder ob überhaupt eine Sozialabfindung zu bezahlen ist, oder ob gar die Kündigung scheitert, entscheidet sich häufig bereits im Vorfeld der Kündigung und im Verfahren danach. Hier bedarf es einer gut durchdachten Verfahrensstrategie unter Beachtung aller rechtlichen Risiken und Gesichtspunkte. Dies gilt für Arbeitgeber wie für Arbeitnehmer.

Arbeitnehmer, aber vor allem auch Arbeitgeber, können hier zahlreiche irreparable Fehler machen und sollten deshalb nicht erst dann den Anwalt befragen, wenn schon Klage erhoben ist.

Immer häufiger werden die Fälle der einseitigen Reduzierung von Arbeitszeit. Mütter, die nach der Elternzeit wieder am Arbeitsleben teilhaben möchten, sprechen gegenüber dem Arbeitgeber häufig den Wunsch aus, entgegen dem ursprünglichen Arbeitsvertrag jetzt Teilzeit arbeiten zu wollen. Man sollte dies nicht ohne vorherige anwaltliche Beratung tun, da ein solcher Anspruch zwar grundsätzlich besteht, dieser aber sehr häufig an formellen Mängeln der Geltendmachung scheitert.

Häufig werde ich von Unternehmen in Anspruch genommen im Rahmen des kollektiven Arbeitsrechts (betrifft Betriebsrat/Arbeitgeber sowie die Tarifparteien) am Abschluss von Betriebsvereinbarungen mitzuwirken. Dies bedarf ganz besonderer Sorgfalt. Sie müssen so exakt formuliert sein wie Gesetze.

Darüber hinaus ist auch bereits die Frage der Tarifgeltung für jedes Unternehmen von Bedeutung und in vielen Fällen nicht immer sofort eindeutig zu beantworten.

Auch bei folgenden Spezialgebieten des Arbeitsrechts können Sie mich als Fachanwalt in Anspruch nehmen:

  • Kündigungsschutz
  • Arbeitnehmerhaftung
  • Berufsausbildungsrecht
  • kirchliches Arbeitsrecht
  • Recht der leitenden Angestellten
  • nachvertragliche Wettbewerbsverbote
  • Erfindervergütung
  • öffentliches Dienstrecht
  • Entlohnung und Eingruppierung
  • Betriebsverfassungsrecht
  • Arbeitsvertragsrecht
 

Unser Einzugsgebiet

Rottweil, Trossingen, Tuttlingen,
Spaichingen, Aldingen

Unsere Schwerpunkte

Fachanwalt für Arbeitsrecht, Vertragsrecht,
Mietrecht, Erbrecht, Baurecht

Ihr Kontakt zu uns

Rechtsanwaltskanzlei Herrmann
Uhlandstraße 1
78554 Aldingen

Telefon: 07424 / 982 109 8
Telefax: 07424 / 982 109 6
E-Mail: info@rechtsanwaltskanzlei-herrmann.de

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