Rechtsanwalt Karl-Ulrich Herrmann
- zugleich Fachanwalt für Arbeitsrecht -
Vertretungsberechtigt bei allen Amts-, Landes- und Oberlandesgerichten
Nach meinem Referendariat war ich bis 1993 in einem großen Maschinenbauunternehmen als Syndikus-Rechtsanwalt beschäftigt.
Seit 1993 bin ich als Rechtsanwalt freiberuflich tätig.
Meine Tätigkeitsschwerpunkte sind das alg. Zivilrecht, insbesondere Bau, Miet und Vertragsrecht.
Seit 2003 bin ich Fachanwalt für Arbeitsrecht und betätige mich auf diesem Rechtsgebiet lehrend, beratend und in prozessvertretungen sehr intensiv