Erklärung zur Barrierefreiheit für Dienstleistungen
Im Rahmen unserer Barrierefreiheitserklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vorschriften (insbesondere mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) geben.
Angaben zum Dienstleistungserbringer
Rechtsanwaltskanzlei Herrmann
Karl-Ulrich Herrmann
Uhlandstraße 1
78554 Aldingen
Baden-Württemberg
Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
Informationswebseite über unsere Rechtsanwaltskanzlei unter www.rechtsanwaltskanzlei-herrmann.de
Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung
Unsere Webseite www.rechtsanwaltskanzlei-herrmann.dedient als Informationsplattform für alle, die sich über unsere Rechtsanwaltskanzlei informieren möchten. Sie bietet einen Überblick über unsere Dienstleistungen und stellt unser Team vor.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die oben genannte Dienstleistung ist vollständig mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.
Erstellung der Barrierefreiheitserklärung
Datum der Erstellung der Barrierefreiheitserklärung: 27.06.2025
Datum der letzten Überprüfung der o. g. Leistungen hinsichtlich der Anforderungen zur Barrierefreiheit: 27.06.2025
Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit
Die Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit beruht auf unserer Selbsteinschätzung.
Feedbackmöglichkeit und Kontaktangaben
Adresse:
Rechtsanwaltskanzlei Herrmann
Uhlandstraße 1
78554 Aldingen
E-Mail:
Telefon: 07424 / 982 109 8
Link zur Website: https://www.rechtsanwaltskanzlei-herrmann.de/